Pflegereform vom 01.07.2008 stärkt den ambulanten Bereich - so reduzieren sich auch die Kosten in der WOGE Wohngruppe

Mit Wirkung vom 01.07.2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) in Kraft getreten. Ambulant gepflegte bzw. versorgte Versicherte mit einem besonderen allgemeinen Betreuungsaufwand, den Menschen mit einer dementiellen Erkrankung in aller Regel haben, erhielten schon bisher bis zu 460 Euro jährlich für die zusätzliche Betreuung (SGB XI).

Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wird dieser Betrag bei Vorliegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz gemäß § 45b auf 100 Euro monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag) angehoben.

Alle, die bisher schon die 460.- Euro zusätzlich erhielten erhalten jetzt automatisch den Grundbetrag von 100.- Euro monatlich. Ebenso kann auch ein Antrag auf den Bezug des erhöhten Betrages bei der Pflegekasse gestellt werden. Zu den Voraussetzungen hierfür beraten wir sie gerne persönlich.

Der Grundbetrag von 100.- Euro monatlich bzw. der erhöhte Betrag von 200.- Euro monatlich werden direkt von der Betreuungskostenpauschale abgezogen und reduzieren den Gesamtbetrag siehe Kostenübersicht